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MEDIDIDAC BARIATRIC

EFN und EIV in Deutschland

Um den administrativen Aufwand für die Ärzte und die Landesärztekammern gering zu halten, gibt es ein Verfahren zur elektronischen Erfassung von Fortbildungspunkten und deren Übermittlung an die Landesärztekammern.

Hierfür erhält jeder Arzt / jede Ärztin eine individuelle "einheitliche Fortbildungsnummer" (EFN). Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Online-Fortbildung wird die Punktezahl zusammen mit der EFN und einer (modulspezifischen) Veranstaltungsnummer elektronisch an einen Server bei der Bundesärztekammer verschickt. Dieser „elektronische Informationsverteiler“ (EIV) verfügt über aktuelle Stammdaten zu den Veranstaltungsnummern sowie über Informationen, welche EFN zu welcher Kammer gehört. Die von den Ärzten erlangten CME-Punkte werden an die zuständige Landesärztekammer verteilt und dort dem individuellen Punktekonto des Arztes / der Ärztin gutgeschrieben.

Die elektronische Übertragung der bei CME-Adipositas erlangten Punkte ist seit dem 18.04.2008 möglich. Für Teilnahmen vor diesem Datum werden keine Punkte übertragen. Bitte reichen Sie für frühere Teilnahmen die Papierbescheinigungen bei Ihrer Landesärztekammer ein.

Unabhängig von der Möglichkeit der elektronischen Weitergabe der CME-Punkte werden Sie immer eine Teilnahmebescheinigung im PDF-Format erhalten (Download und E-Mail). Wir empfehlen Ihnen, diese auszudrucken und als definitiven Fortbildungsnachweis aufzubewahren. Ausgedruckte Teilnahmebescheinigungen können auch weiterhin bei den Landesärztekammern eingereicht werden. Falls Sie dies vorhaben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Landesärztekammer, wann Sie die gesammelten Teilnahmebescheinigungen am besten einsenden sollten.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg nimmt nicht am Verfahren der elektronischen Punkteübermittlung teil. Ärzte aus Baden-Württemberg reichen bitte weiter die ausgedruckten Teilnahmebescheinigungen bei ihrer Ärztekammer ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.eiv-fobi.de sowie bei Ihrer Landesärztekammer.