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Gesetzliche Bestimmungen

Deutschland

Nach dem Sozialgesetzbuch müssen Vertragsärzte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung den Nachweis kontinuierlicher ärztlicher Fortbildung erbringen (§ 95 d SGB V). Dieser Nachweis wird alle fünf Jahre fällig. Der erste Stichtag war der 30.06.2009. Seit diesem Zeitpunkt begann die neue Frist bis 2014. Auch für Fachärzte in der stationären Versorgung gilt dies in gleicher Weise (§ 137 SGB V), Nachweispflicht besteht jedoch gegenüber dem Klinikträger bzw. ärztlichem Leiter. Das Fortbildungszertifikat wird durch die Landesärztekammern ausgestellt, wenn ein Arzt innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erworben hat. Vertragsärzte, die den Fortbildungsnachweis nicht termingerecht erbringen, müssen mit Sanktionen rechnen (z. B. Kürzung der Vergütung).

Die Muster-Satzungsregelung zur ärztlichen Fortbildung, die 2004 auf dem 107. Ärztetag beschlossen wurde, können Sie unter folgendem Link einsehen: www.bundesaerztekammer.de/30/Fortbildung

Österreich

Vorgaben zur kontinuierlichen Fortbildung von Ärzten in Österreich sind im Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) der Österreichischen Ärztekammer festgehalten. Dieses finden Sie unter folgendem Link: www.arztakademie.at/dfp

Die Teilnahme am DFP ist freiwillig. Eine Nicht-Teilnahme hat bisher keine Auswirkungen auf die Berufsbefugnis.

Um ein DFP-Diplom zu erhalten, müssen Ärzte nach den folgenden Kriterien Fortbildungspunkte erwerben:

  • insgesamt 150 Fortbildungspunkte in drei Jahren
  • davon mindestens 120 Punkte durch fachspezifische, approbierte Fortbildung
  • mindestens 1/3 der Punkte durch Veranstaltungsbesuche
  • der Rest ist frei wählbar (E-Learning, Qualitätszirkel etc.)

Ärzte müssen Ihre Nachweise beim Fortbildungsreferat der zuständigen Landesärztekammer einreichen. Sie erhalten dann ein Fortbildungsdiplom, das drei Jahre gültig ist.

Von deutschen Landesärztekammern zertifizierte Fortbildungen werden in Österreich anerkannt:

"§ 26 (3) DFP Richtlinie - Approbation ausländischer Veranstaltungen:

Die von der EACCME (european accreditation council for continual medical education der union europenne medicine specialist [UEMS]) anerkannten CME Credit Points sowie von deutschen Landesärztekammern anerkannte Fortbildungspunkte der Kategorie A, B und D werden als DFP-Punkte bzw. DFP Fachpunkte anerkannt. Der Arzt nimmt die Zuordnung zum Fachgebiet entsprechend der DFP Systematik selbst vor."